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Performance-Fees: Gepokert? Verpokert?

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„Performance-Fees“ sind in den letzten Jahren in der Fondsbranche in Mode gekommen. Vielfach verspürten Asset Manager die Notwendigkeit, den auf ihren Verwaltungsgebühren lastenden Margendruck mittels neuer Einnahmequellen zu kompensieren oder schlicht den Wunsch, ihre Gewinne zu maximieren.

Nicht selten nimmt die Beschreibung der Berechnung und Erhebung dieser leistungsabhängigen Erfolgsbeteiligung in Verkaufsprospekten gleich mehrere Seiten ein. Und da der sprichwörtliche Teufel, aus Anlegersicht die Kosten und im Umkehrschluss aus der Perspektive der Anbieter der Gewinn, im Detail steckt, lohnt es sich grundsätzlich, das jeweilige Verfahren verstanden und in verschiedenen Szenarien einmal durchgerechnet zu haben. - Erst recht aber in diesen Tagen.

Denn jetzt zeigt sich nach den Marktturbulenzen der vergangenen Monate, wie leistungsorientiert, um nicht zu sagen „fair“, die Modelle und ihre Referenzwerte im Einzelfall gewählt sind und unter welchen Bedingungen die Vermögensverwalter zukünftig erst wieder auf diesem Wege Einnahmen generieren können. Dabei droht das Ungemach für die Anbieter im Zweifelsfall gleich aus verschiedenen Klauseln. Wurde eine High-Watermark vereinbart, die es nach oft erheblichen zweistelligen Verlusten erst einmal wieder zurückzuerobern gilt? Welche Hurdle-Rate im Sinne definierter prozentualer jährlicher Mindesterträge gilt es vorzutragen? Wie geeignet war die Benchmark, die es zu schlagen gilt, als Referenzportfolio tatsächlich? Wie weit steigt die risikoarme Geldmarktrendite, die vielfach als Basiswert dient, in absehbarer Zukunft? Und schließlich, existiert ein automatischer Reset der Kalkulation nach jahrelanger Erfolglosigkeit?

Ja, es galt viele Knöpfe zu drücken und Stellschrauben zu justieren, deren Wirkung sich nun, da die Märkte nicht mehr von Liquidität getrieben nur eine Richtung kennen, für die Asset Manager unvorteilhaft verkehren könnte. Umso mehr darf oder muss man sogar erwarten, dass mancher Anbieter für den Fall länger anhaltender Durststrecken kreativ tätig wird. Einerseits könnte die Wirtschaftlichkeit der Erfolgsbeteiligungen neben der dann aktuellen Nachfrage und Größe bei Fondsverschmelzungen zukünftig eine größere Rolle spielen. Andererseits könnten den Anlegern in den nächsten Jahren Satzungsänderungen mit angepassten Gebührenmodellen ins Haus flattern, die ihnen zumindest auf dem Papier zum Vorteil gereichen. Es wäre nicht das erste Mal.

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