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Nicht mehr als recht und billig!

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Am 31. März stimmt der Bundesrat dem Vernehmen nach über die Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung ab. Bleibt es bei diesem Fahrplan, wäre die angekündigte ESG-Präferenzabfrage-Pflicht für freie Vermittler (34 f/h GewO) schon direkt nach Veröffentlichung der neuen FinVermV im Amtsblatt, Mitte April, wirksam.

Dass die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen für freie Vermittler und Berater vorgeschrieben wird, ist nicht mehr als recht und billig. Finanzinstitute wie Banken und Vermögensverwalter oder auch Versicherungsvermittler müssen schon seit August letzten Jahres die nachhaltigen Wünsche und Prioritäten ihrer Kunden erfassen und ihnen Rechnung zu tragen. Hier wird lediglich ein im Zuge der Implementierung europäischer Richtlinien in nationale Gesetzeswerke entstandener handwerklicher Fehler behoben und eine Gesetzeslücke geschlossen.

Die Maßnahme wird indes nichts an der praxisfernen und mangelnden Akzeptanz der Abfrage als solcher in der Finanzdienstleistungsbranche ändern. Der Beratungsalltag der letzten Monate zeigt, dass die Klassifizierungen zu abstrakt und zu technisch, um nicht zu sagen, zu verkopft sind und in der Zuordnung von Produkten Anbieter, Berater und Anleger gleichermaßen verunsichern. Hier muss regulatorisch nachgebessert werden.

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