Mit anderen Worten: 2001 war schnell klar, dass die Wall-Street mit Unterstützung der US-Notenbank zeitnah wieder öffnen würde. 2008 hatten wir es mit illiquiden Assets zu tun, die im Fall der Rentenfonds oftmals abgegrenzt oder später veräußert wurden, bei den Immobilienfonds mit langjährigen Abwicklungen der Fonds unter Rückführung der Verkaufserlöse an die Anteilinhaber. Nun aber haben wir es gleichsam mit einem annähernd den gesamten Globus umspannenden zeitlich unbegrenzten sanktionsbedingten Handelsverbot an sich werthaltiger Unternehmens- und Staatsbeteiligungen zu tun. Und zwar in Milliarden Euro großem Umfang und ohne erkennbares Licht am Ende des Tunnels.
Denn nach einem mehr oder weniger beispiellosen Kursabsturz des Aktienmarktes und des Rubels am letzten Handelstag blieb die russische Börse seit dem 28. Februar geschlossen und wurde in der Folge auch der Handel mit American Depositary Receipts (ADRs) bzw. Global American Depositary Receipts (GDRs) eingestellt. Die Ratingagenturen haben russische Staatsanleihen inzwischen auf Ramschniveau gestuft und an den Märkten wird offen über einen Staatsbankrott und mögliche Enteignungen ausländischer Investoren in Russland spekuliert. Eine Ende des Krieges in der Ukraine ist bis auf weiteres nicht absehbar und die Dauer der Sanktionen noch weniger. In der Folge haben namhafte Indexanbieter wie MSCI und FTSE bereits derart Fakten geschaffen, dass sie russische Aktien aus ihren internationalen Indizes schlicht ausgebucht haben, was weniger den Eindruck einer zeitlich begrenzten als vielmehr den einer Dauer- oder doch zumindest Langfristlösung erweckt.
In diesem Umfeld muss man fast schon Verständnis dafür haben, dass die meisten der betroffenen Fondsanbieter sich über ihre Pflichtmitteilungen hinaus weitestgehend bedeckt halten. Haben sie doch keine echten Blaupausen für derartige Szenarien und wollen die Lage vermutlich erst einmal sondieren. In der Duldungsstarre zum Abwarten regelrecht verurteilt, darf man gespannt bleiben, wie die Lage sich im Ganzen weiterentwickelt und welche individuellen Konsequenzen die unterschiedlichen Asset Manager im Laufe der Zeit ziehen werden.
Fazit: Dessen ungeachtet dürften die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wertpapieranlage und die Risiken spezialisierter Länder und Regionenfonds in den Emerging-Markets vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zukünftig grundsätzlich seitens der Investoren etwas kritischer beurteilt werden.
