Infolge der von der Bundesbank ermittelten negativen Basiszinssätze in den Jahren 2021 (-0,45%) und 2022 (-0,05%) entfiel die Erhebung der Vorabpauschale für diese Veranlagungszeiträume, erwacht allerdings für das Kalenderjahr 2023 mit 2,55% quasi zu neuem Leben.
Um Überraschungen vorzubeugen, sollten vor allem vermögende Kunden mit nennenswerten Wertsteigerungen ihrer Fondsdepots im Jahresverlauf vorgewarnt sein, dass es unter Umständen, nach Anrechnung der bereits erfolgten Ausschüttungen, sowie der Berücksichtigung von Teilfreistellungen der jeweiligen Fondsgattungen und der erteilten Freistellungsaufträge zu einer Kapitalertragssteuerlast kommen kann. Sie wird, je nach Geschäftsbedingung der depotführenden Institute in einigen Wochen zu Jahresbeginn vom Cash-Konto, der Referenzbankverbindung oder durch den Verkauf von Anteilen erhoben und entrichtet.
Von daher: Freistellungsauftrag einrichten, so noch nicht geschehen oder bei Bedarf aktualisieren. - Und, falls betroffen, eine Steuerlast infolge der Vorabpauschale also wahrscheinlich ist, nicht überrascht sein und die erforderliche Liquidität bereithalten! Im Zweifelsfall im Vorfeld gerne auch noch einmal die Verfahrensweise(n) der eigenen Depotbank(en) prüfen.