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Neuer Sparer-Pauschbetrag: Dem geschenkten Gaul…

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Dem geschenkten Gaul, sagt der Volksmund, schaut man nicht ins Maul. - Will sagen, Geschenke kritisiert und bemängelt man nicht, man nimmt sie, wie sie kommen. Also sagen wir als Bundesbürger artig Danke für jene 199 Euro, die der Sparerpauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 pro Person von 801 auf 1.000 Euro erhöht wird.

Die Erhöhung war im Koalitionsvertrag angekündigt und wird nun realisiert. Die Regierenden haben ihr Versprechen gehalten. Ein verspätetes Wahlkampfgeschenk? Kann man so sehen, muss man aber nicht. Und wer bei seinen Finanzinstituten Freistellungsaufträge gestellt hat, braucht diese dem Vernehmen nach nicht einmal anzupassen. Das geschieht gleichsam automatisch prozentual. Komfort wird hier großgeschrieben.

Wer dem Gaul dann entgegen der alten Regel des Pferdehandels dennoch in den Mund sehen will, darf sich wehmütig der Zeiten Ende des letzten Jahrhunderts erinnern, als der damalige Sparer-Freibetrag noch 6.000 DM pro Jahr, also umgerechnet 3.068 Euro betrug und von einer zusätzlichen 100 DM (51 Euro) Werbungskostenpauschale p.a. gekrönt wurde. Erst danach wurde er in der Folgezeit schrittweise bis zur Einführung der Abgeltungssteuer 2009 auf den heutigen 801 Euro niedrigen, um das Wort „hoch“ nicht zu gebrauchen, neu benannten „Sparer-Pauschbetrag“ zusammengestutzt. Der letzten Operation fiel dann auch gleich noch jene einjährige Frist mit zum Opfer, die steuerfrei erzielbare Kursgewinne von steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen (individueller Steuersatz) trennte.

So gesehen, machen die deutschen Sparer und Investoren jetzt gerade lediglich einen kleinen Teil des früher verlorenen Bodens wett. Anders formuliert: Will man die Vermögensbildung der Deutschen fördern, ist die aktuelle Erhöhung ein netter erster Schritt, zumal endlich einmal jener, der Umrechnung geschuldete, einzelne Euro unter den Tisch fällt, der uns vom Rechnen mit glatten Summen abhielt. Der große Wurf, ist das aber noch lange nicht. Da wird hoffentlich zukünftig noch weitergedacht und geplant. Beispielsweise in Form der Wiedereinführung der Spekulationsfrist, die gerne auch fünf oder sogar zehn Jahre betragen darf, um wirklich langfristige Investitionsanreize zu schaffen, die der Wirtschaft zugutekommen. Von einer Reform der privaten Altersvorsorge ganz zu schweigen.

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