Schon jetzt ist klar, dass in den nächsten Wochen viel gerungen werden wird, um Formulierungen, um Definitionen, aber auch um Interpretationen und Spielräume. Was fällt beispielsweise im Detail unter „execution only“, wo in Zukunft keine Bestandsprovisionen mehr gezahlt werden sollen? Wie und wo grenzt sich „Beratung“ von „Vermittlung“ im Alltag ab und wie in den historischen Beständen? Etc.
Soviel ist klar. Die wenigsten Gesetze verlassen Ausschüsse und Parlamente mit dem gleichen Wortlaut, mit dem sie dort erstmalig vorgetragen wurden. Und auch hier dürften die Vorschläge der Finanz-Kommissarin McGuinness die maximalen Ausgangsforderungen verkörpern, an denen die Lobbyisten der Betroffenen nun zu feilen suchen werden.
Geben wir den Verhandlungsparteien für ihre Beratungen doch einfach noch vier Fragen mit auf den Weg, deren Beantwortung Orientierung liefern könnte.
-Ist Honorarberatung (auch nach Steuern) wirklich grundsätzlich billiger für den Anleger als die Provisionsberatung?
-Wer berät Anleger deren Vermögen oder Sparleistung unterhalb der Effizienzmaßstäbe (Break -Even) der Finanzdienstleister liegt?
-Werden wegen eines Provisionsverbots wirklich mehr Anleger in Wertpapiere sparen?
-Und schließlich: Führt die Honorarberatung (automatisch) zu messbar besseren Anlageergebnissen?
Es gibt gute Argumente für und wider Provisionsverbote in der Finanzindustrie. Wer an der gängigen Praxis in Europa rüttelt und disruptive Veränderungen herbeiführen will, sollte indes in Kenntnis der Wirkmechanismen handeln und wissen, dass er den Verbraucher und seine Interessen tatsächlich stärkt. Die Wahl zwischen Provisions- und Honorarberatung hat er schließlich heute schon.
