De facto werden im Zuge dieser Reform die bisher mit der Vermittlung von ELTIFs verbundenen zusätzlichen Abfrage-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten den Vorgaben der EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID II angepasst, was für den Massenvertrieb unerlässlich ist.
Die Entscheidung war erwartet worden, da die Interessen der EU-Kommission, der Anbieter und der Anleger in diesem Fall gleichgerichtet sind. Europas Politiker benötigen die Investitionen aus den ELTIFs händeringend im Zuge ihres „Green New Deal“ und „Sustainable Action Plan“ zum nachhaltigen Umbau ihrer Infrastruktur und Wirtschaft. Den Asset-Managern bescheren sie planbare Mittelzuflüsse in vergleichsweise margenstarke Produkte. Und private Anleger werden in die Lage versetzt, über depotfähige Wertpapier-Vehikel und auch in kleineren Losgrößen in illiquide Assets wie Infrastruktur, Immobilien und Privat-Equity zu investieren und sich so höhere Renditen zu erschließen. - Eine Win-Win-Win-Situation, bei der der Verbraucherschutz von daher nicht zu kurz kommen sollte, als MiFID II bereits erhebliche Beratungsanforderungen und Standards setzt.
Während das Geschäft mit den ELTIFs in Deutschland bisher nur auf wenige Anbieter und das Privat-Wealth-Management von Großbanken beschränkt war, kommt jetzt Bewegung in die Sache. Neue Produkte von in- und ausländischen Anbietern stehen in den Startlöchern und werden den Wettbewerb beleben. So kündigte beispielsweise gerade Union-Investment an, noch im laufenden Jahr einen Infrastruktur-ELTIF aufzulegen.
Nun bedarf es nur noch eines pragmatischeren Umgangs der Fondsplattformen mit den ELTIF-Anteilen im Zuge der Verwahrung. Angesichts der sich jetzt abzeichnenden Nachfrage sollte die bisher mangelnde Motivation, nach entsprechenden administrativen Lösungen zu suchen, aber erheblich gestiegen sein.
