Und in der Tat liest sich aus der Sicht eines Fonds-Freund gut, was da im pAG-Reformgesetz geschrieben steht. Indes, es ist nur ein Entwurf, womit bis auf weiteres fraglich bleibt, wie wahrscheinlich eine Realisierung des geplanten „Altersvorsorgedepot“ in dieser Form ist. Schließlich besagt das so genannte „Strucksche Gesetz“, das Gesetze vom Parlament und nicht von der Regierung beschlossen werden und dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist.
Und damit sind gar nicht mal nur Querelen innerhalb der Ampel-Koalition gemeint, wo mancher Abgeordneter immer noch lieber für einen Staatsfonds votieren würde und sei auch nicht der Bestand der Ampel als solcher angezweifelt, von den Unwägbarkeiten des Bundesrates ganz zu schweigen.
Wenn die Medienlandschaft in diesen Tagen von einem „Paradigmenwechsel“ und „Game Changer“ also grundlegenden Veränderungen im Zuge des „Altersvorsorgedepots“ spricht, mag das aus Sicht begeisterter Wertpapier-Sparer und -Lobbyisten auf Zuspruch treffen, es vernachlässigt allerdings oftmals den expliziten Verweis darauf, dass andere betroffene Interessengruppen ihre Felle schwimmen sehen und intervenieren könnten, um nicht zu sagen, werden.
Beispielhaft sei an dieser Stelle einmal auf Jörg Asmussen, den Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Versicherer (GDV) verwiesen, der sich wie folgt zitieren lässt: „Den Verzicht auf einen Verrentungszwang in der Auszahlungsphase lehnt der GDV vehement ab. So wie die Reform gestaltet ist, bleibt die lebenslange Absicherung auf der Strecke: Altersvorsorge ist mehr als Vermögensaufbau“. Und auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) bläst in das gleiche Horn: „Wir sehen die Tatsache skeptisch, dass der Entwurf für die Auszahlungsphase keine verpflichtende Leibrente vorsieht, also keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erfolgen muss“.
Vielleicht hat Christian Lindner, ob nun bewusst oder unbewusst, einmal zu oft vom „ETF-Sparplan“ als Äquivalent des „Altersvorsorgedepots“ gesprochen, nur um im Anschluss oder auf Nachfrage, auch auf andere geförderte Produktlösungen wie beispielsweise aktiv gemanagte Fonds, Einzelaktien und fondsgebundene Versicherungen zu verweisen. Für die einen waren das Versprecher, für die andere freudsche Versprecher, die erkennen ließen, für welchen Durchführungsweg das Herz des Ministers als Liberaler wirklich schlägt.
Freuen wir uns also nicht zu früh und verteilen das berühmte Fell des Bären erst dann, wenn er erlegt ist. Sprechen wir bis dahin doch einfach von einem guten Vorschlag, der in die richtige Richtung geht, aber noch viele Fragen offen lässt und weiterverfolgt werden sollte.